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Ab welchem BMI bekomme ich eine Abnehmspritze?

Eine Abnehmspritze wird in Deutschland ab einem BMI von 30 oder ab einem BMI von 27 bei gewichtsbedingten Begleiterkrankungen wie Bluthochdruck, Typ-2-Diabetes oder Schlafapnoe verschrieben. Die Grundlage dafür ist die S3-Leitlinie Adipositas.

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Medically reviewed by

Dr. Sarah Bechstein

clockUpdated 29th August 2025

Research-Based Guide

Abnehmspritzen erfordern immer ein ärztliches Rezept sowie ein medizinisches Beratungsgespräch. Und das hat einen Grund: Die Voraussetzung, um eine Abnehmspritze zu erhalten, ist entweder Adipositas (BMI ≥ 30) oder Übergewicht (BMI ≥ 27) mit Begleiterkrankung. Doch was bedeutet das genau? Hier erfährst Du die Voraussetzungen im Detail. 

Wenn Du eine Abnehmspritze in Erwägung ziehst, bist Du nicht allein. In Deutschland sind laut Robert Koch-Institut (RKI) 46,6 % der Frauen und 60,5 % der Männer von Übergewicht (einschließlich Adipositas) betroffen. Doch sicher hast Du schon gehört, dass nicht jede:r eine Abnehmspritze verschrieben bekommt. Es gibt bestimmte BMI-Grenzen als Voraussetzung. Welche das sind, erklären wir Dir hier übersichtlich und leicht verständlich. So kannst Du einschätzen, ob Du für eine Abnehmspritze in Frage kommst.

Was ist der BMI und wie berechnest du ihn? 

Mithilfe des BMI (Body-Mass-Index) wird das Körpergewicht eines Menschen ins Verhältnis zur Körpergröße gesetzt, um zwischen Unter-, Normal- und Übergewicht sowie Adipositas zu unterscheiden. Dazu wird das Körpergewicht in kg durch die Körpergröße in m im Quadrat geteilt. 

Ein Beispiel: Für eine 80 kg schwere Person mit 1,70 m Körpergröße ergibt sich ein BMI von 27,7 kg/m². Die Rechnung dafür ist: 80 ÷ (1,70 × 1,70) = 27,7. Damit gilt diese Person als übergewichtig. Werte ab 30 gelten als Adipositas. 

In der folgenden Tabelle kannst Du Deine Gewichtskategorie mit folgender Formel selbst bestimmen: BMI= Körpergewicht in kg(Körpergröße in m)2

BMI [kg/m²] 

Klassifikation

< 18,5

Untergewicht

18,5 – 24,9

Normalgewicht

25 – 29,9

Übergewicht

30 – 34,9

Adipositas Grad I

35 – 39,9

Adipositas Grad II

≥ 40

Adipositas Grad III

Tabelle: Gewichtsklassifikation anhand des BMI bei Erwachsenen.

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Ab welchem BMI wird eine Abnehmspritze verschrieben?

In der aktuellen S3-Leitlinie zur Prävention und Therapie der Adipositas ist eine medikamentöse Behandlung mit GLP-1-Medikamenten wie Wegovy oder Mounjaro ab einem BMI von 30 kg/m² oder 27 kg/m² mit mindestens einer gewichtsbedingten Begleiterkrankung erlaubt. Für Personen mit einem BMI von unter 27 kg/m² ist keine Verschreibung vorgesehen. 

Die Zulassungen der EMA (European Medicines Agency) für die einzelnen GLP-1-Medikamente orientieren sich an denselben BMI-Grenzen. So werden Wegovy, Mounjaro und Saxenda ab einem BMI von 30 kg/m² oder 27 kg/m² mit Gesundheitsproblemen durch Übergewicht verschrieben. Auch von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft sind die BMI-Grenzen für Abnehmspritzen so festgelegt. 

Die folgende Tabelle liefert eine Übersicht darüber, wer in Deutschland die Abnehmspritze bekommen kann.

BMI [kg/m²]

Klassifikation

Verschreibungsmöglichkeit

< 25

Normalgewicht

Nein

25 – 26,9 

Übergewicht

Nein

27 – 29,9 

Übergewicht

Nur mit Begleiterkrankung

30 – 34,9

Adipositas Grad I

Ja

35 – 39,9 

Adipositas Grad II

Ja

≥ 40 

Adipositas Grad III

Ja, ggf. zusätzlich bariatrische OP

Tabelle: Ab welchem BMI wird die Abnehmspritze verschrieben?

Welche Begleiterkrankungen zählen?

Welche Begleiterkrankungen bei Adipositas tatsächlich relevant sind, ist für viele zunächst unklar. Genau hier entsteht oft Unsicherheit. Die gute Nachricht: Es geht nicht um einzelne, seltene Diagnosen, sondern um ein breites Spektrum gesundheitlicher Belastungen, die in der medizinischen Bewertung berücksichtigt werden und die Entscheidung für eine Behandlung unterstützen können.

In der S3-Leitlinie sowie in den EMA-Zulassungen der GLP-1-Medikamente wird eine große Bandbreite gewichtsbedingter Begleiterkrankungen genannt. Zu den wichtigsten anerkannten Folgeerkrankungen zählen Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck, Schlafapnoe, Fettstoffwechselstörungen, koronare Herzkrankheit, nichtalkoholische Fettleber und PCOS

Als gewichtsbedingte Begleiterkrankungen gelten: 

  • Typ-2-Diabetes und Prädiabetes/Insulinresistenz 

  • Metabolisches Syndrom

  • Gicht

  • Gallensteine

  • Dyslipidämien (erhöhte Blutfette)

  • Nichtalkoholische Fettlebererkrankung (MASLD) inkl. entzündlicher Verläufe (MASH)

  • Polyzystisches Ovarialsyndrom (PCOS)

  • Zyklusstörungen 

  • Herz-Kreislauferkrankungen wie Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen, chronisch-venöse Insuffizienz und Ödeme

  • Bluthochdruck (Hypertonie) 

  • Schlafapnoe

  • Asthma 

  • Arthrose

  • Degenerative Gelenk- und Bandscheibenerkrankungen

Ob bei Dir eine gewichtsbedingte Begleiterkrankung vorliegt und welche Behandlung in Deinem individuellen Fall sinnvoll ist, lässt sich nur im Rahmen einer ärztlichen Abklärung beurteilen. Entscheidend sind dabei Deine persönliche Krankengeschichte, aktuelle Befunde sowie eine sorgfältige klinische Einschätzung durch eine Fachperson.

Was, wenn Dein BMI knapp unter 27 liegt?

Selbst wenn Dein BMI knapp unter 27 kg/m² liegt, gibt es derzeit keine medizinische Indikation für eine Abnehmspritze in Deutschland. Es ist nicht erlaubt, Dir das GLP-1-Medikament bei einem BMI unter 27 kg/m² neu zu verschreiben.

Nur in dem konkreten Fall, dass Du bereits eine Abnehmspritze bekommen und erfolgreich abgenommen hast, Du nun aber wieder zunimmst, kannst Du sie eventuell erneut verschrieben bekommen (Erhaltungstherapie). Das entscheidet Deine Ärztin oder Dein Arzt im Einzelfall dann auf Grundlage der ursprünglichen Diagnose. Dadurch kann es zu Fällen kommen, in denen Menschen mit einem BMI unter 27 kg/m² Abnehmspritzen anwenden.

Wenn Du Dein Gewicht mit einem BMI unter 27 kg/m² reduzieren möchtest, stehen Dir in der Regel andere Optionen zur Verfügung. Dazu gehören strukturierte Lifestyle-Programme, eine individuell angepasste Ernährungsumstellung und regelmäßige Bewegung, die sich gut in den Alltag integrieren lässt. Ergänzend kann eine professionelle Ernährungsberatung helfen, stabile Gewohnheiten aufzubauen und das Gewicht nachhaltig zu reduzieren. 

Was passiert, wenn die Behandlung nicht wirkt?

Bei Abnehmspritzen gilt es laut S3-Leitlinie für Adipositas sowie den EMA-Fachinformationen der GLP-1-Medikamente im Allgemeinen als unzureichende Wirkung, wenn nach 12 bis 20 Wochen mit der jeweils maximal verträglichen Dosis weniger als 5 % Gewichtsverlust erreicht wurden. Diese Personen gelten gemeinhin als Non-Responder. 

Das Non-Responder-Konzept im Adipositaszentrum Passau beschreibt, dass die Behandlung in diesem Fall angepasst, gewechselt oder beendet werden sollte. Konkret bedeutet das: Zuerst sollte der Therapieerfolg kritisch überprüft werden. Wie sind der Gewichtsverlauf, die Stoffwechselwerte und die Verträglichkeit? Auch Dosierung, Anwendung und Begleitfaktoren sollten kontrolliert werden. 

Anschließend kann ein Wechsel des Medikaments oder der Strategie versucht werden. Wenn dann trotz korrekter Anwendung und Optimierung der Behandlung keine relevante Wirkung eintritt, müssen die GLP-1-Medikamente möglicherweise abgesetzt werden. Dennoch ist zu beachten, dass manche Menschen nachweislich nur sehr gering oder verzögert auf Abnehmspritzen ansprechen. 

Bei ausbleibender oder unzureichender Wirkung (Non-Response) solltest Du Dich an Deine behandelnde Ärztin oder Deinen behandelnden Arzt wenden, um das weitere Vorgehen abzustimmen. 

Prüfe, ob eine Behandlung für Dich in Frage kommt

Ob Du für eine Abnehmspritze geeignet bist, hängt von klar definierten medizinischen Kriterien wie BMI und möglichen Begleiterkrankungen ab. Im Rahmen einer ärztlichen Einschätzung wird bei Voy geprüft, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind und ob eine Behandlung für Deine individuelle Situation sinnvoll und sicher ist. 

Prüfe, ob Du geeignet bist. 

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FAQ

FAQ: Ab welchem BMI bekomme ich eine Abnehmspritze?

Mit einem BMI von 25 kg/m² liegt kein medizinischer Behandlungsanspruch für eine Abnehmspritze vor. In Deutschland ist eine Verschreibung erst ab einem BMI von 30 kg/m² oder ab 27 kg/m² in Kombination mit gewichtsbedingten Begleiterkrankungen vorgesehen. Wenn Du die BMI-Grenze für Abnehmspritzen nicht erreichst, stehen Dir vor allem strukturierte Lifestyle-Programme, Ernährungsanpassungen und gezielte Bewegungskonzepte zur Gewichtsabnahme zur Verfügung. 

Zu den relevanten Begleiterkrankungen zählen vor allem gewichtsbedingte Erkrankungen, die in der medizinischen Bewertung als Folge oder Verstärker von Übergewicht gelten. Dazu zählen unter anderem Stoffwechselstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafapnoe, Fettleber, bestimmte hormonelle Störungen sowie orthopädische Beschwerden. Entscheidend ist jedoch immer die ärztliche Einzelfallbewertung.

Der BMI wird zunächst rechnerisch aus Körpergewicht und Körpergröße bestimmt. Verbindlich eingeordnet und medizinisch bewertet wird er im Rahmen der ärztlichen Prüfung durch approbierte Ärztinnen und Ärzte, die auch die Gesamtsituation berücksichtigen.

Der BMI ist ein standardisierter Richtwert, bildet jedoch nicht alle individuellen Faktoren wie Körperzusammensetzung, Muskelmasse oder Fettverteilung ab. Deshalb wird er in der medizinischen Praxis immer zusammen mit weiteren Gesundheitsdaten bewertet. In Bezug auf die Verschreibung von Abnehmspritzen sind die BMI-Grenzen jedoch genau vorgeschrieben. 

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