Übernimmt die Krankenkasse Kosten für Abnehmmedikamente?
Die Antwort hängt entscheidend davon ab, ob Du gesetzlich oder privat versichert bist.
Forschungsbasierter Ratgeber
Medikamente wie Wegovy, Mounjaro oder Saxenda haben sich in Studien als wirksam bei der Behandlung von Adipositas erwiesen und können zu einem durchschnittlichen Gewichtsverlust von 10-15% des Körpergewichts führen. Diese sogenannten GLP-1-Rezeptor-Agonisten greifen in den Stoffwechsel ein und beeinflussen das Sättigungsgefühl sowie den Blutzuckerspiegel. Die monatlichen Kosten von 180 bis 400 Euro stellen jedoch für viele Menschen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung dar. Die zentrale Frage lautet daher: Übernimmt die Krankenkasse Kosten für Abnehmmedikamente?
Die Antwort hängt entscheidend davon ab, ob Du gesetzlich oder privat versichert bist. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für GLP-1 Medikamente zur Gewichtsreduktion grundsätzlich nicht. Bei privaten Krankenversicherungen ist eine Erstattung unter bestimmten Bedingungen möglich. Die Situation ist komplex und für viele Betroffene frustrierend, da die medizinische Wirksamkeit der Präparate wissenschaftlich belegt ist, die rechtliche und finanzielle Realität dies aber derzeit nicht widerspiegelt.
In diesem umfassenden Artikel erfährst Du, warum die GKV nicht zahlt, unter welchen Voraussetzungen die PKV erstattet, welche alternativen Therapien bezahlt werden, wie Du bei Deiner Versicherung vorgehen solltest und wie Du möglicherweise über die Steuer einen Teil der Kosten zurückholen kannst.
Gesetzliche Krankenkassen: Warum die Kosten nicht übernommen werden
Die rechtliche Grundlage: Was sagt das Gesetz?
Die rechtliche Situation ist eindeutig: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für GLP-1 Medikamente zur Gewichtsreduktion nicht. Diese Regelung basiert auf § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V, der Arzneimittel "zur Abmagerung, zur Zügelung des Appetits oder zur Regulierung des Körpergewichts" explizit vom Leistungskatalog der GKV ausschließt.
Die Einordnung der Medikamente: Warum gelten sie als Lifestyle-Präparate?
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat 2024 klargestellt, dass auch die neuen GLP-1-Medikamente unter diesen Ausschluss fallen. Konkret betrifft dies Präparate wie Wegovy, Mounjaro und Saxenda. Die Begründung: Diese Medikamente werden als "Lifestyle-Arzneimittel" eingestuft und gehören damit nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gilt das auch bei medizinischer Indikation und Begleiterkrankungen?
Aber gilt dieser Ausschluss auch, wenn eine medizinische Indikation vorliegt? Die Antwort ist dann doch recht ernüchternd, denn selbst bei einem BMI über 30, bestehenden Begleiterkrankungen wie Bluthochdruck oder Prädiabetes und einer ärztlichen Verschreibung bleibt der gesetzliche Ausschluss bestehen.
Die wichtige Ausnahme: Was gilt bei Diabetes Typ 2?
Eine wichtige Ausnahme gibt es allerdings: Liegt zusätzlich zur Adipositas ein diagnostizierter Typ-2-Diabetes vor und wird das Medikament primär zur Diabetes-Behandlung verschrieben, können die Kosten von der GKV übernommen werden. Dabei ist zu beachten, dass Ozempic ausschließlich für die Diabetes-Behandlung zugelassen ist, während Mounjaro beide Indikationen abdeckt. Eine Erstattung erfolgt jedoch nur, wenn die Diabetes-Behandlung als Hauptindikation auf dem Rezept ausgewiesen ist.
Aktuelle politische Lage: Sind Änderungen in Sicht?
Das Bundesgesundheitsministerium stellte im Dezember 2024 unmissverständlich klar: "Änderungen bei der GKV-Erstattung von Arzneimitteln zum Abnehmen sind nicht geplant." Diese Aussage dämpft Hoffnungen auf eine baldige Änderung der Rechtslage erheblich.
Der offizielle Zulassungsstatus in Deutschland
EMA-Zulassungen für Deutschland
Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA erteilt Zulassungen, die auch für Deutschland gelten. Für Typ-2-Diabetes sind mehrere GLP-1-Medikamente seit Jahren etabliert: Ozempic (Semaglutid) seit 2018, Trulicity (Dulaglutid) seit 2014, Victoza (Liraglutid) seit 2009 und Mounjaro (Tirzepatid) seit September 2022.
Zulassungen für das Gewichtsmanagement und Adipositas
Saxenda (Liraglutid 3mg) wurde bereits 2015 zugelassen für Anwender:innen mit einem BMI ab 30 oder ab 27 mit gewichtsbedingten Begleiterkrankungen und erfordert eine tägliche Injektion. Wegovy (Semaglutid 2,4mg) erhielt im Januar 2022 die Zulassung mit denselben BMI-Kriterien und wird wöchentlich injiziert. Der Deutschland-Launch war von erheblichen Lieferengpässen geprägt. Mounjaro wurde zunächst 2022 für Diabetes und im Dezember 2023 für Adipositas zugelassen, ebenfalls für einen BMI ab 30 oder ab 27 mit Begleiterkrankungen.
Wichtige Details und regulatorische Entwicklungen
Eine Zulassung ist dabei nicht automatisch gleichbedeutend mit der Verfügbarkeit oder Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Die EU arbeitet an klareren Richtlinien für die GLP-1-Verschreibung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im März 2024 festgestellt, dass GLP-1-Medikamente zur Reduktion kardiovaskulärer Risiken nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Betracht gezogen werden könnten.
Private Krankenversicherung: Erstattung unter bestimmten Voraussetzungen
Die drei Voraussetzungen für eine Kostenübernahme
Bei privaten Krankenversicherungen sieht die Situation differenzierter aus. Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich möglich, wenn drei wesentliche Bedingungen erfüllt sind:
Ärztliche Verordnung: Du benötigst eine Verschreibung durch einen zugelassenen Arzt mit medizinisch begründeter Indikation.
Medizinische Notwendigkeit: Es muss nachgewiesen werden, dass eine medikamentöse Behandlung erforderlich ist (siehe Details unten).
Keine tariflichen Ausschlüsse: Dein Versicherungstarif darf keine Ausschlüsse für Adipositas-Medikamente enthalten.
Was bedeutet "medizinische Notwendigkeit"?
Die medizinische Notwendigkeit liegt vor bei:
Einem BMI ab 30 kg/m², oder
Einem BMI von 27-29 kg/m² mit gewichtsbedingten Begleiterkrankungen
Zu den relevanten Begleiterkrankungen zählen Typ-2-Diabetes oder Prädiabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, obstruktive Schlafapnoe sowie Dyslipidämie.
Zusätzlich müssen erfolglose konservative Behandlungsansätze wie Ernährungsumstellung und Bewegungstherapie über mindestens sechs Monate getestet worden und dokumentiert sein.
Tarifbedingungen prüfen: Der oft entscheidende Faktor
Viele PKV-Tarife enthalten Ausschlüsse für "Entfettungsmittel" oder "Abmagerungspräparate". Diese Ausschlüsse gelten unabhängig davon, ob das Medikament offiziell zugelassen ist oder ärztlich verordnet wurde. Prüfe daher vor der Antragstellung genau Deine Versicherungsbedingungen.
Unterschiede zwischen Versicherern
Die Erstattungspraxis kann zwischen Versicherern durchaus variieren. Während die Debeka Wegovy aufgrund expliziter Tarifausschlüsse Stand Ende 2025 generell ablehnt, prüft die Versicherungskammer Bayern Einzelfälle besonders bei vorliegender Diabetes-Begleitdiagnose. Und die Hallesche bietet sowohl Tarife mit als auch ohne Lifestyle-Ausschluss an.
Erstattungshöhe und Beihilfe
Die Erstattung liegt zumeist zwischen 50 und 100% der Kosten, abhängig vom gewählten Tarif. Maximal wird der Hersteller-Listenpreis erstattet. Für Beamte mit Beihilfeanspruch gilt: Die Bundesbeihilfe hat in dokumentierten Fällen bei vorliegender Diabetes-Diagnose erstattet, wobei auch die Regelungen der einzelnen Bundesländer abweichen können.
So gehst Du bei Deiner privaten Krankenversicherung vor
Vor Behandlungsbeginn solltest Du systematisch vorgehen.
Prüfe zunächst Deine Tarifbedingungen gründlich und suche nach Ausschlüssen für Entfettungsmittel. Kontaktiere anschließend Deine Versicherung direkt und frage konkret nach der Erstattungsfähigkeit von GLP-1 Krankenkasse Medikamenten.
Entscheidend ist, dass Du die Kostenübernahmeerklärung vor dem Kauf beantragst. Nachträgliche Einreichungen haben deutlich geringere Erfolgschancen. Reiche folgende Unterlagen ein: ärztliches Attest mit Adipositas-Diagnose (ICD-Code E66), BMI-Dokumentation über einen längeren Zeitraum, Nachweise über Begleiterkrankungen, Dokumentation erfolgloser Vorbehandlungen und einen Kostenvoranschlag der Apotheke.
Das ärztliche Attest sollte die medizinische Notwendigkeit klar darlegen: Diagnose mit aktuellem BMI, Beschreibung der Begleiterkrankungen, Dokumentation erfolgloser konservativer Therapien und Begründung der medikamentösen Therapie.
Empfehlung im Falle einer Ablehnung
Bei Ablehnung solltest Du die Begründung genau prüfen. Wenn keine tariflichen Ausschlüsse vorliegen, lege schriftlich Widerspruch ein. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann bei wiederholter Ablehnung helfen.
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Diese alternativen Leistungen und Therapien werden von den Krankenkassen bezuschusst
Obwohl GKV Adipositas Medikamente zur Gewichtsreduktion nicht übernommen werden, bezuschussen Krankenkassen andere wirksame Therapieansätze.
Ernährungsberatung: Bis zu 400 Euro pro Jahr
Die meisten gesetzlichen Kassen übernehmen 80-100% der Kosten für qualifizierte Ernährungsberatung durch zertifizierte Ernährungsfachkräfte, bis zu 100-400 Euro jährlich.
Die genaue Höhe variiert je nach Krankenkasse. Voraussetzung ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom Arzt ab einem BMI von 30 oder einem BMI von 27 mit Begleiterkrankungen.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs): 100% Kostenübernahme
Digitale Gesundheitsanwendungen wie Zanadio oder Oviva werden bei einem BMI zwischen 30 und 40 zu 100% von der GKV übernommen. Diese sogenannten DiGAs kombinieren Ernährungsberatung, Verhaltensänderung und digitales Tracking in einem ganzheitlichen Ansatz. Studien zeigen, dass Nutzer dieser Programme durchschnittlich etwa 8% ihres Körpergewichts über 12 Monate verlieren können - entsprechend den Empfehlungen der medizinischen Leitlinien.
Bewegungstherapie und Psychotherapie
Bewegungstherapie in Form von Rehasport und Funktionstraining wird bei ärztlicher Verordnung von der GKV übernommen. Psychotherapie hingegen wird nur dann erstattet, wenn zusätzlich zur Adipositas eine diagnostizierte psychische Erkrankung wie Depression, Angststörung oder eine Essstörung wie Binge Eating Disorder vorliegt.
Adipositas-Chirurgie: Bei schwerem Übergewicht
Bei einem BMI ab 40 oder einem BMI von 35-40 mit schweren Begleiterkrankungen können die Kosten für bariatrische Operationen wie Magenbypass oder Schlauchmagen übernommen werden. Voraussetzung ist der dokumentierte Nachweis erfolgloser konservativer Therapien über einen Zeitraum von 6-12 Monaten.
Steuerliche Absetzbarkeit: Die aktuelle rechtliche Situation
Die Kosten für GLP-1 Medikamente können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden. Die rechtliche Situation ist jedoch derzeit nicht abschließend geklärt.
Derzeit befasst sich der Bundesfinanzhof mit einem Revisionsverfahren (Az. VI R 12/25). Geklärt werden soll, ob Aufwendungen für GLP-1-Medikamente zur Behandlung von Adipositas steuerlich absetzbar sind. Hintergrund ist ein Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2025 (Az. 1 K 776/24), das die Absetzbarkeit verneint hat. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass Ozempic im Jahr 2023 nicht für Adipositas zugelassen war, die Präparate als Lifestyle-Medikamente eingeordnet werden könnten und kein amtsärztliches Gutachten vor Therapiebeginn vorlag.
Der Unterschied zu Wegovy
Rechtlich interessant ist der Unterschied zu Wegovy, das seit 2022 offiziell zur Adipositas-Behandlung zugelassen ist. Das könnte die steuerliche Bewertung künftig beeinflussen.
Empfehlung: Trage die Kosten dennoch in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ein. Wird der Abzug abgelehnt, kannst Du Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur BFH-Entscheidung beantragen.
Für eine mögliche Anerkennung solltest Du folgende Nachweise sammeln:
Ärztliche Verordnung (Privatrezept)
Apothekenquittungen
Idealerweise ein amtsärztliches Gutachten vor Therapiebeginn
Zusätzlich müssen die Kosten Deine persönliche zumutbare Belastungsgrenze (1–7 % des Jahreseinkommens, abhängig von Familienstand und Kindern) überschreiten. Diese lässt sich mit dem Online-Rechner des Bayerischen Landesamts für Steuern berechnen.
Realistische Kostenübersicht: Was kommt auf Dich zu?
Die monatlichen Kosten für GLP-1 Medikamente variieren je nach Präparat erheblich:
Wegovy kostet zwischen 180 und 350 Euro.
Mounjaro liegt bei 300 bis 400 Euro.
Saxenda bewegt sich mit 280 bis 320 Euro im ähnlichen Preissegment.
Hinzu kommen Kontrolltermine beim Arzt (50-100 Euro pro Termin bei Privatpatienten) und Laboruntersuchungen. Empfohlen werden mindestens vierteljährliche Kontrollen.
Jährliche Gesamtkosten
Bei GKV-Versicherten ohne Erstattung ergeben sich Jahreskosten zwischen 2.460 und 5.400 Euro. Diese setzen sich aus 2.160 bis 4.800 Euro für die Medikamente und etwa 300 bis 600 Euro für die ärztliche Betreuung zusammen.
Bei PKV-Versicherten mit 80% Erstattung reduziert sich der Eigenanteil auf circa 730 bis 1.080 Euro pro Jahr.
Möglichkeiten zur Kostenreduzierung
Online-Apotheken sind oft 10-20% günstiger, EU-Apotheken können legal genutzt werden. Die steuerliche Absetzbarkeit könnte die Belastung zusätzlich reduzieren..
Entwicklungen und Ausblick: Was bringt die Zukunft?
Die Frage einer möglichen Kostenübernahme von GLP-1-Medikamenten durch die GKV wird weiterhin diskutiert. Befürworter verweisen darauf, dass Adipositas seit 2020 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) offiziell als chronische Erkrankung anerkannt ist und als „chronic complex disease“ eingeordnet wird, also als chronische, komplexe Krankheit mit gesundheitlichen Risiken und langfristigem Managementbedarf. Langfristig könnten wirksame Therapien zudem Folgeerkrankungen wie Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Leiden oder Gelenkprobleme reduzieren und damit Kosten sparen.
Diskutiert werden insbesondere die sehr hohen Therapiekosten für das Gesundheitssystem sowie der Umstand, dass Medikamente zur Gewichtsreduktion im Leistungskatalog der GKV nicht als erstattungsfähige Arzneimittel gelten. Die Debatte dreht sich dabei weniger um eine pauschale Abwertung als „Lifestyle-Medikament“, sondern um die Frage, ob Nutzen, Langzeitwirkung und Kosten eine solidarische Finanzierung rechtfertigen.
Entwicklung in den nächsten Jahren
Das Bundesministerium für Gesundheit hat Ende 2024 klargestellt, dass kurzfristig keine Änderungen bei der GKV-Erstattung geplant sind. Neue Dynamik könnte frühestens ab 2026 oder 2027 entstehen, wenn Patente auslaufen und die Preise sinken. Ab etwa 2028 werden zudem Biosimilars erwartet.
Was Du realistisch erwarten kannst
Für die nähere Zukunft ist davon auszugehen, dass eine GKV-Kostenübernahme in den nächsten ein bis zwei Jahren unwahrscheinlich ist. Wenn Du die Therapie starten möchtest, solltest Du daher vorerst eine Selbstzahlung einplanen.
Möchtest Du herausfinden, ob eine medizinisch begleitete Gewichtsreduktion für Dich infrage kommt?
Prüfe mit einem kurzen Eignungs-Check, welche Möglichkeiten zu Dir passen und wie wir Dich dabei unterstützen können.
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